NexGen Workplace
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen NexGen Workplace GmbH
- 1 ALLGEMEINES
(1) Alle Verträge der Fa. NexGen Workplace GmbH über den Verkauf, die Lieferung und die Installation werden ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Für alle aktuellen und künftigen Transaktionen zwischen den Vertragsparteien gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass eine erneute Bezugnahme auf die AGB erforderlich ist.
(2) Natürliche Personen, die in Geschäftsbeziehung getreten werden, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann, werden als Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen bezeichnet. Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben, werden als Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen bezeichnet. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen.
(3) Entgegenstehende Kundenbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, selbst wenn sie bekannt sind.
(4) Bei Vertragsänderungen und Nebenabsprachen ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
(5) Schutzrechte Dritter müssen bei der Nutzung der gelieferten Ware berücksichtigt werden.
- 2 VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Wenn im Angebot Kalkulations- oder Druckfehler auftreten, haben wir das Recht, diese zu korrigieren. Im Rahmen des Zumutbaren bleiben technische Änderungen, Form-, Farb- und/oder Gewichtsänderungen vorbehalten.
(3) Mit Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese zu erwerben zu wollen.
(4) Wir haben das Recht, das Vertragsangebot, das in der Bestellung enthalten ist, binnen drei Wochen nach Eingang bei uns zu akzeptieren Die Annahme kann dem Kunden entweder schriftlich oder durch die Lieferung der Ware erklärt werden.
(5) Wenn der Kunde die Ware elektronisch bestellt, bestätigen wir sofort den Zugang der Bestellung. Die Zugangsbestätigungen sind keine bindende Akzeptanz der Bestellung. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(6) Der Vertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass unsere Zulieferer die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vornehmen. Dies gilt nur dann, wenn wir nicht für die Nichtlieferung verantwortlich sind, vor allem wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abschließen. Der Kunde erhält sofort eine Benachrichtigung über die Nichtverfügbarkeit der Leistung. Die Gegenleistung wird sofort zurückerstattet.
(7) Bei Bestellung der Ware auf elektronischem Wege wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
- 3 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER IM FERNABSATZVERTRAG
(1) Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache durch Sie widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflicht gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
NexGen Workplace GmbH
Altmarkt 10 B/D
01127 Dresden
Email: info@nexgen-workplace.com
(2) Widerrufsfolgen: Die beiderseits empfangenen Leistungen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) sind im Falle eines wirksamen Widerrufs zurückzugeben. Sofern Sie uns die empfangene Leistung nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren können, müssen Sie uns gegebenenfalls Wertersatz leisten. Die gilt nicht bei der Überlassung von Sachen, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Die Pflicht zum Wertersatz kann durch eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung haben Sie zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellung entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder er Sache, für uns mit deren Empfang.
(3) Das Widerrufsrecht gilt nicht für Installationsleistungen oder die Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen sowie für Individualsoftware nach Kundenspezifikationen. Das Widerrufsrecht gilt auch nicht für bereits entsiegelte Softwaredatenträger oder die Öffnung verschweißter Verpackungen
- 4 PREISE
(1) Ab dem Tag des Vertragsschlusses gelten die angebotenen Preise für vier Monate. Der Kaufpreis beinhaltet die Umsatzsteuer nach dem Gesetz. Bei inländischem Versand wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 10,50 Euro auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Mit Ausnahme einer schriftlich vereinbarten frachtfreien Lieferung wird der Versand auf Rechnung des Kunden durchgeführt. Bei Versand ins Ausland hat der Kunde die tatsächlichen Frachtkosten zu tragen. Bei Nutzung der Fernkommunikationsmittel zur Bestellung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Ausgaben.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerungen – einschließlich der durch Gesetzesänderungen verursachten Kostensteigerungen (z. B. Umsatzsteuererhöhungen) – durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wird. Die Basis der Preiserhöhung wird ohne vorherige Mitteilung des Kunden geliefert.
(3) Die vereinbarten Preise gelten ohne Installation, sofern diese nicht vertraglich vereinbart ist.
(4) Falls kein schriftlicher Pauschalpreis vereinbart wurde, rechnen wir für die Installation sowie für Schulungen nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen ab.
- 5 VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
(1) Wenn der Käufer Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine andere Person oder Anstalt, die die Versendung ausführt, auf den Käufer über. Schäden jeglicher Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.
(2) Wenn der Käufer Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3) Wenn wir eine vertraglich vereinbarte Installationsleistung erbringen, tragen wir die Gefahr des zufälligen Untergangs, bis der Kunde das Werk abgenommen hat.
(4) Es entspricht der Übergabe, wenn der Käufer die Annahme verspätet.
(5) Wir können den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendung verlangen, wenn die installierte Anlage vor der Abnahme ohne Verschuldung unsererseits untergegangen oder verschlechtert worden ist. Bei einer von uns nicht verursachten Unmöglichkeit der Installation ist dies ebenfalls der Fall.
(6) Wenn und soweit uns dies, insbesondere unter Berücksichtigung unserer sonstigen vertraglichen Verpflichtungen, zuzumuten ist, kann der Kunde nach Abs. 5 eine Wiederholung der Installation verlangen. Eine Wiedervergütung ist für die Wiederholung zu zahlen.
(7) Die Absätze (5) und (6) gelten auch für vereinbarte Schulungsleistungen, die ohne unsere Schuld nicht am vereinbarten Termin stattfinden können.
- 6 LIEFERZEIT, INSTALLATIONSFRIST
(1) Unsere Lieferpflicht ist ausgesetzt, solange der Kunde seine Vertragspflichten nicht erfüllt hat.
(2) Termine und Lieferfristen, die wir anbieten, sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestätigung ausgestellt wird. Wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist unser Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde, gelten sie als eingehalten.
(4) Wenn wir die vereinbarte Lieferfrist überschreiten, kann der Kunde uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von drei Wochen setzen, beginnend vom Tag der schriftlichen Inverzugsetzung des Kunden und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Kunde hat nur Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn wir oder unser Erfüllungsgehilfe die Verzögerung absichtlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
(6) Wir sind zur Einbringung von Teilleistungen berechtigt.
(7) Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin verlängert sich um die Dauer der Störungen, wenn wir aufgrund von höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen nicht rechtzeitig eine ausreichende Deckung erhalten haben.
(8) Wir können die Lieferung einschränken, einstellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz. In einem solchen Fall müssen wir den Kunden sofort informieren. Wenn die Teillieferung für den Kunden wertlos ist, hat der Kunde das Recht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
(9) Die Installationsfrist ist eingehalten, wenn die Installation zu Abnahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung, bis zu ihrem Ablauf bereit ist.
(10) Wenn die Installation aufgrund von Umständen verzögert wird, die von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, tritt eine angemessene Verlängerung der Frist ein, soweit solche Hindernisse nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die Fertigstellung haben. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten.
(11) Der Kunde kann eine Verzugsentschädigung verlangen, sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, und dem Kunden nachweisbar infolge des Verzugs ein Schaden erwächst. Diese beträgt 0,5% pro Woche Verspätung, aber höchstens 5% vom vereinbarten Preis für den Teil der von uns zu installierende Anlage, der aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig verwendet werden kann. Solche Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
- 7 AUSFUHRBESTIMMUNGEN, EG-EINFUHRUMSATZSTEUER
(1) Produkte, die wir liefern, sind für die Nutzung und den Aufenthalt in dem vom Kunden vereinbarten Lieferland vorgesehen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Produkte, welche aus dem USA importierten wurden, unterliegen den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbstständig über diese Regelungen zu informieren und die Genehmigungen selbst einzuholen. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit uns gegenüber.
(2) Sofern der Kunde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, muss er die Einfuhrumsatzsteuervorschriften der Europäischen Union einhalten. Er muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unaufgefordert mitteilen – dies gilt auch bei Änderung dieser. Er muss auf Anfrage Informationen über seine Tätigkeit als Unternehmer, den Gebrauch und die Beförderung der gelieferten Ware sowie über die statistische Meldepflicht liefern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, entstehende Kosten und Aufwendungen aufgrund unterbliebener oder unzureichender Informationen über die Einfuhrumsatzsteuer, zu erstatten.
(4) Wir haften nicht für die Folge mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, außer uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt.
- 8 ZAHLUNG, VERZUG
(1) Zahlungen erfolgen, stets per Nachname, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
(2) Andernfalls hat der Kunde die Verpflichtung, den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware zu bezahlen. Der Kunde befindet sich nach Ablauf dieser Frist in Zahlsverzug. Die Geldschuld des Verbrauchers beträgt während des Verzuges 5% über dem Basiszinssatz. Die Geldschuld des Unternehmers beträgt während des Verzuges 8% über dem Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, dem Unternehmer einen höheren Verzugsschaden zu belegen und geltend zu machen
(3) Sollte zugunsten des Kunden eine Stundungsvereinbarung getroffen werden und der Kunde gerät mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten im Verzug, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, ein Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen beauftragt oder eröffnet bzw. die Eröffnung abgelehnt wird, weil keine Masse vorliegt, werden unsere Forderungen sofort fällig.
(4) In den genannten Fällen haben wir das Recht, Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Wechsel werden nur nach Absprache akzeptiert. Wechselkosten und Diskontspesen werden vom Kunden getragen.
(6) Wenn sich das Vermögen des Kunden nach Vertragsschluss verschlechtert hat oder wenn uns nachträglich eine Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt wird, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden war, haben wir das Recht, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen.
(7) Außerdem können wir wählen, ob wir den Auftrag unterbrechen oder eine sofortige Abrechnung verlangen. Bei Verweigerung haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Schadensersatz erhalten.
- 9 AUFRECHNUNG, ABTRETUNG, WEITERVERÄUSSERUNG VON LIZENZRECHTE
(1) Wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden, hat er das Recht zur Aufrechnung. Nur wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann er ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(2) Wir haben das uneingeschränkte Recht, unsere Forderungen an Dritte abzutreten.
(3) Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist es nicht gestattet, die Rechte und/oder die Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag abzutreten. Die Weitergabe der Lizenzrechte an Dritte durch den Kunden ist ausdrücklich verboten.
- 10 PATENT- UND URHEBERRECHTE
(1) Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen, soweit dies zulässig und nicht anders vereinbart ist. Wenn ihm solche Verletzungen bekannt werden oder ihm gegenüber gerügt werden, muss der Käufer uns unverzüglich informieren. Es sollten etwaige Prozesskosten angemessen bevorschusst werden.
(2) Wir behalten uns das Urheber- und Eigentumsschutzrecht für Softwareprodukte vor, die wir selbst entwickelt haben. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Kopieren ohne unsere explizite Zustimmung ist ebenfalls verboten. Auf Wunsch sind sie uns unverzüglich herauszugeben. Wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass Patent- oder andere Schutzrechte verletzt wurden oder diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüche Dritter ausgesetzt sieht, sind wir nur für Schäden verantwortlich. Unser Haftungsbereich beschränkt sich auf den Fakturenwert der Ware.
(3) Der Käufer hat uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden, wenn die gelieferten Waren gemäß den Entwürfen oder Anweisungen des Kunden hergestellt wurden.
- 11 GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERKAUF UND LIEFERUNG
(1) Unternehmer müssen uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware offensichtliche Mängel und bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbare Mängel schriftlich mitteilen; die Anwendung des Gewährleistungsanspruchs ist ansonsten nicht zulässig. Die rechtzeitige Absendung reicht aus, um die Frist zu wahren. Für alle Voraussetzungen für einen Anspruch, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, ist der Unternehmer verantwortlich. Verbraucher müssen uns schriftlich über etwaige Mängel unterrichten, die innerhalb von zwei Monaten nach der Feststellung des vertragswidrigen Zustands der Ware auftreten. Der Zugang der Unterrichtung bei uns ist von entscheidender Bedeutung für die Einhaltung des Termins. Die Gewährleistungsrechte erlöschen zwei Monate nachdem der Verbraucher den Mangel festgestellt hat. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Der Verbraucher hat die Beweislast für den Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde. Die Beweislast für die Kaufentscheidung des Verbrauchers liegt darin, dass unzutreffende Herstelleraussagen ihn zum Kauf der Sache bewogen haben. Der Besteller ist verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen, um Garantieansprüche oder Garantieansprüche zu belegen.
(2) Wenn die zu reparierenden Geräte eingesandt werden, muss der Käufer sicherstellen, dass Kopien der ihm wichtigen Dateien vorhanden sind, die bei Reparaturen verloren gehen können.
(3) Wenn der Käufer ein Unternehmer ist, gewähren wir zunächst eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wenn die Ware Mängel aufweist. Bei Verbrauchern entscheidet sich der Käufer zunächst dafür, ob er eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen möchte. Allerdings haben wir das Recht, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen, wenn sie nur zu unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und die andere Nacherfüllungsart dem Verbraucher keine erheblichen Nachteile mit sich bringt.
(4) Wenn Teile, Baugruppen oder ganze Geräte ausgetauscht werden, entstehen keine neuen Gewährleistungsfristen. Die Haftung für die daraus resultierenden Schäden wird bei der Installation durch unsachgemäße Änderungen durch einen Kunden oder einen Dritten aufgehoben
(5) Wenn die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch unsererseits fehlschlägt, kann der Kunde Grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Rücktritt) verlangen. Allerdings hat der Kunde kein Rücktrittsrecht, wenn die Vertragswidrigkeit nur geringfügig ist, insbesondere wenn es sich um geringfügige Mängel handelt.
(6) Darüber hinaus hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch wegen des Mangels, wenn er nach gescheiterter Nacherfüllung einen Rechts- oder Sachmangel hat. Wenn der Kunde nach einer gescheiterten Nacherfüllung einen Schadenersatz beantragt, bleibt die Ware bei ihm, sofern ihm dies angemessen ist. Der Schadensersatz ist auf den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der beschädigten Ware begrenzt. Das trifft nicht zu, wenn wir den Verstoß gegen den Vertrag arglistig verbergen.
(7) Schadensersatzansprüche gegen uns können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht und wenn der Kunde Unternehmer ist. Dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.
(8) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer liegt bei einem Jahr ab Ablieferung der Ware an. Die Verjährungsfrist für Verbraucher liegt bei zwei Jahren nach Ablieferung der Ware. Wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt hat (Ziffer 1 dieser Bestimmung), ist dies nicht der Fall.
(9) Wenn der Käufer Unternehmer ist, gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Darüber hinaus stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße Angabe der Warenbeschaffenheit dar.
(10) Im Rechtssinne bieten wir dem Kunden keine Garantien. Hiervon bleiben die Garantien des Herstellers unberührt.
- 12 MITWIRKUNG DES BESTELLERS BEI DER INSTALLATION
(1) Der Besteller verpflichtet sich, durch bei der Installation notwendige Ressourcen in Form von Personal und Hardware zu unterstützen.
(2) Nach vorheriger Vereinbarung trägt der Besteller die erforderlichen Kosten und Kosten der Fa. NexGen Workplace GmbH für Reiseaktivitäten. Auch die Übernachtungskosten trägt der Besteller. Diese Kosten gehören nicht zu den Vertragspreisen.
(3) Für den Schutz von Personen und Gegenständen am Installationsort sind vom Besteller die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
- 13 ABNAHME DER INSTALLATION
(1) Sobald ihm die Beendigung der Abnahme mitgeteilt wurde und eine etwa vertragliche Erprobung stattgefunden hat, ist der Besteller verpflichtet, sie abzunehmen.
(2) Sofern ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt und wir unsere Pflicht zur Bestätigung des Mangels ausdrücklich anerkennen, kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern.
(3) Wird die Abnahme ohne unsere Schuld verzögert, so wird sie nach zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Beendigung als abgeschlossen betrachtet.
(4) Sofern sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat, entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel mit der Abnahme.
- 14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
(1) Unsere Haftung beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den unmittelbaren Durchschnittsschaden, der nach der Art der Ware vorhersehbar ist und vertragstypisch für die Ware ist. Das trifft auch auf geringfügige Verletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu. Wir haften gegenüber Unternehmern nicht, wenn unwesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt werden.
(2) Die genannten Haftungsbeschränkungen beziehen sich nicht auf Ansprüche des Kunden nach Produkthaftung. Bei Verlust des Lebens des Kunden oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sind die Haftungsbeschränkungen nicht anwendbar.
(3) Nach Ablieferung der Ware verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels nach einem Jahr. Dies trifft nicht zu, wenn Arglist uns vorgeworfen werden kann.
- 15 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Wir behalten uns bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der verkauften bzw. installierten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt werden sollte.
(2) Nur wenn die Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen, darf der Kunde über diese verfügen.
(3) Der Kunde muss uns im Falle etwaiger Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware oder den Zugriff durch Dritte auf die Ware im Falle einer Pfändung mitteilen. Außerdem muss der Kunde uns einen Besitzwechsel der Ware und einen Wohnsitzwechsel sofort mitteilen. Wenn die Ware weiterveräußert wird, verzichtet der Unternehmer auf Ansprüche gegenüber uns. Sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät, behalten wir uns vor, die Forderung selbst zu stellen. Der Unternehmer hat uns gegebenenfalls auch das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten, indem er den Eigentumsvorbehalt verlängert. Die Kosten, die sich aus unserer Intervention ergeben, trägt der Kunde.
(4) Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Kunde vertragswidrig handelt, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung eines Vertragspflicht.
(5) Der Unternehmer bearbeitet und verarbeitet die Ware immer in unserem Namen und im Auftrag von uns. Wenn mit uns nicht gehörende Gegenstände verarbeitet werden, erwerben wir im Verhältnis zum Wert der von uns ausgelieferten Ware Miteigentum an der neuen Sache gegenüber den anderen verarbeiteten Gegenständen. Gleiches trifft zu, wenn die Ware mit anderen Gegenständen vermischt wird, die uns nicht gehören.
- 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unseres gewerblichen Niederlassung in Dresden.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.